
Erdbau
Hierbei handelt es sich um ein Teilgewerbe vom Baugewerbe und die dazugehörige Berechtigung sämtliche Erdbewegungsarbeiten durchzuführen.
(zum Beispiel Kelleraushub, Kanal- und Wasserleitungsbauten, Wassergräben,...)
Leitungsbau
Unter Leitungsbau versteht man die Ausschachtung einer Künette zum Zwecke der Verlegung von diversen Leitungen und anschließendes Verfüllen (Einsanden, füllen mit geeignetem Material und anschließende Verdichtung).


Wege- und Straßenbau
Dieser Bereich erstreckt sich von Straßenneubauten (Trassierung und Unterbau samt Verdichtung) bis hin zur Sanierung bestehender Straßen und Güterwegen inklusive Begleitanlagen wie Wassergräben, Entwässerungen und Drainagierungen.
Ausgenommen sind: Asphaltierungs- und Betonarbeiten.
Steinschlichtungen
Dies umfasst Steinschlichtungen bis zu einem Steingewicht von 1000 kg für Stützmauern, Hangsicherungen etc.
Ausgenommen: Handverlegung.


Landschaftsplanierungen
Das betrifft sowohl Gartenanlagen als auch das Ausgleichen von größeren Senken.
Baugeräteverleih
Einige meiner Baumaschinen und Geräte können auch nach Vereinbarung bei mir entliehen werden. Es gelten diesbezüglich die Allgemeinen Mietbedingungen für Baumaschinen und Baugeräte!
